Aktuelle Themen
<< zurück

Verfahrensdokumentation: Allgemeine Hinweise


Beitrag #34470

Ist eine Verfahrensdokumentation Pflicht?

  • In der GOBD ist festgelegt, dass jedes Unternehmen mit einer elektronischen Datenverarbeitung eine Verfahrensdokumentation vorhalten muss (seit 01.01.2015).

An wen richtet sich die Verfahrensdokumentation ? 

Primär an den Betriebsprüfer als „sachverständigen Dritten“, damit Dieser betriebliche Prozesse und die Entstehung von Geschäftsvorfällen nachvollziehen kann.

Was ist eine Verfahrensdokumentation ? 

  • Eine Verfahrensdokumentation stellt vollständig und schlüssig den organisatorisch und technisch gewollten Prozess des eingesetzten Datenverarbeitungsverfahrens in einem Unternehmen dar.

Was müssen Sie als Kassenaufsteller wissen ? 

  • Der Kunde ist selbst verpflichtet die Verfahrensdokumentation zu erstellen. Sie als Kassenaufsteller können Ihm dazu Mittel bereitstellen.

​Was sind die von uns zur Verfügung gestellten Hilfsmittel zur Erstellung einer Verfahrensdokumentation?

  • GOBD Zertifikat ausgeben.
  • Auf Handbuch & weitere Unterlagen hinweisen C:\CasPosTouch\support\documents\de.
  • Checkliste Inbetriebnahme mit dem Kunden ausfüllen, zeichnen lassen.
  • TSE „Meldeschein“ aushändigen.
  • Dem Kunden auf regelmäßige, automatische Datenspeicherung an einem „sicheren Ort“ hinweisen. z.B. revisionssichere, automatische Speicherung im DATEV Kassenarchiv.
  • Das Archiv nutzen um alle relevanten Unterlagen dort zu speichern: Handbuch, GOBD-Zertifikat, TSE Meldeschein, Checkliste, Datensicherung, PTB Prüfschein, uvm.
  • DATEV-Kassenbuch nutzen
  • die verschiedenen Geschäftsvorfälle mit definierten Buchungstexten übergeben.
  • Rücksprache / Information an Steuerberater.

Muster einer Verfahrensdokumentation zur ordnungsgemäßen Kassenführung der DFKA.

   Verwandte Themen



<< zurück