Beitrag #34470Ist eine Verfahrensdokumentation Pflicht?
- In der GOBD ist festgelegt, dass jedes Unternehmen mit einer elektronischen Datenverarbeitung eine Verfahrensdokumentation vorhalten muss (seit 01.01.2015).
An wen richtet sich die Verfahrensdokumentation ?
Primär an den Betriebsprüfer als „sachverständigen Dritten“, damit Dieser betriebliche Prozesse und die Entstehung von Geschäftsvorfällen nachvollziehen kann.
Was ist eine Verfahrensdokumentation ?
- Eine Verfahrensdokumentation stellt vollständig und schlüssig den organisatorisch und technisch gewollten Prozess des eingesetzten Datenverarbeitungsverfahrens in einem Unternehmen dar.
Was müssen Sie als Kassenaufsteller wissen ?
- Der Kunde ist selbst verpflichtet die Verfahrensdokumentation zu erstellen. Sie als Kassenaufsteller können Ihm dazu Mittel bereitstellen.
Was sind die von uns zur Verfügung gestellten Hilfsmittel zur Erstellung einer Verfahrensdokumentation?
- GOBD Zertifikat ausgeben.
- Auf Handbuch & weitere Unterlagen hinweisen C:\CasPosTouch\support\documents\de.
- Checkliste Inbetriebnahme mit dem Kunden ausfüllen, zeichnen lassen.
- TSE „Meldeschein“ aushändigen.
- Dem Kunden auf regelmäßige, automatische Datenspeicherung an einem „sicheren Ort“ hinweisen. z.B. revisionssichere, automatische Speicherung im DATEV Kassenarchiv.
- Das Archiv nutzen um alle relevanten Unterlagen dort zu speichern: Handbuch, GOBD-Zertifikat, TSE Meldeschein, Checkliste, Datensicherung, PTB Prüfschein, uvm.
- DATEV-Kassenbuch nutzen
- die verschiedenen Geschäftsvorfälle mit definierten Buchungstexten übergeben.
- Rücksprache / Information an Steuerberater.
Muster einer Verfahrensdokumentation zur ordnungsgemäßen Kassenführung der DFKA.
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